Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie umfassend gegenüber Unfallgegnern, Haftpflichtversicherungen, Bußgeldstellen, Fahrerlaubnisbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Als Beispiel sind folgende Problembereiche zu nennen:
- Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldverfahren, z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand, Fahren unter Alkohol, Drogen u.s.w.
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis / Fahrerlaubnisrecht
- Medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU )
- Verkehrsstrafsachen, z.B. Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht u.a.
- Kauf- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Gewährleistungsrecht u.a.