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Endlich schuldenfrei !

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Betreuung von Schuldnern. Dabei liegt das Ziel darin, Sie endgültig von Ihren Schulden zu befreien, um Ihnen einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen gibt es grundsätzlich zwei Wege.

1. Außergerichtlicher Vergleich

Zunächst besteht die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten durch zielgerichtete Verhandlungen mit sämtlichen Gläubigern soweit zu reduzieren, dass Ihnen eine Ausgleichung der Schulden in absehbarer Zeit möglich wird. Hier verfüge ich über mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Gläubigern, weshalb ich die Chancen im Einzelfall einschätzen und gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie entwickeln kann.

2. Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung

Sofern eine außergerichtliche Einigung aussichtslos erscheint, bleibt als zweite Alternative die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung. Dieses Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb von 6 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen die Schuldenfreiheit zu erlangen.

Nach Ihrem derzeitigen oder früheren beruflichen Status ist dabei abzugrenzen, ob für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) oder ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt. Aber egal ob Sie selbständig sind oder Verbraucher – die Möglichkeit der Restschuldbefreiung steht Ihnen immer offen, lediglich der Verfahrensweg ist unterschiedlich.

a)
Wie der Name bereits sagt, betrifft das Verbraucherinsolvenzverfahren typische Verbraucher, wie z.B. Arbeiter, Angestellte, Arbeitslose, Rentner und Studenten. Auch ehemalige Selbständige können dieses vereinfachte Verfahren durchführen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens muss jedoch zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung unter Mitwirkung einer hierfür geeigneten Person oder Stelle unternommen werden. Als Rechtsanwalt bin ich befähigt, dieses außergerichtliche Verfahren für Sie durchzuführen und Ihnen die notwendige Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen. Dabei beschränkt sich meine Tätigkeit nicht nur auf den Einigungsversuch mit den Gläubigern. Vielmehr erhalten Sie von mir am Ende des außergerichtlichen Verfahrens den kompletten Insolvenzantrag, den Sie dann nur noch bei Gericht einreichen müssen. Bei Bedarf übernehme ich auch gern Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

b)
Wenn sie selbständig tätig sind, müssen Sie zur Erlangung der Restschuldbefreiung ein Regelinsolvenzverfahren durchführen. Für dieses Verfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht vorgeschrieben. Hier berate und unterstütze ich Sie bei der Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen und fertige bei Bedarf für Sie den Insolvenzantrag. Wenn Sie es wünschen, vertrete ich Sie gern auch im gerichtlichen Verfahren.

3. Insolvenzberatung / Kosten

Sofern Sie nähere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen zur Vereinbarung eines Beratungstermins gern zur Verfügung. In einer Beratung kann dann geklärt werden, welches Verfahren für Sie einschlägig ist, wie das Verfahren im Detail abläuft und was Sie zu beachten haben. Dabei kann ich Ihnen zugleich ein konkretes Angebot unterbreiten, welche Rechtsanwaltsgebühren auf Sie zukommen würden. Diese Gebühren bemesse ich in Insolvenzsachen grundsätzlich nicht nach dem Gegenstandswert, weshalb ich Ihnen die Bearbeitung zu fairen Pauschalpreisen anbieten kann.

4. Vertretung von Gläubigern

Selbstverständlich stehe ich auch Gläubigern in allen Fragen des Insolvenzrechts gern zur Verfügung und helfe Ihnen durch geeignete Maßnahmen bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.